Vermögensaufteilung & Zugewinnausgleich
Zugewinnausgleich / Vermögen nach der Scheidung: Was passiert damit
Droht die Ehescheidung, dann denken viele nicht nur an die minderjährigen Kinder, sondern auch das Vermögen und damit gegebenenfalls auch an die Schulden.
An dieser Stelle gibt es in der Praxis die verschiedensten Konstellationen, auf die nur in einer individuellen Beratung ausreichend eingegangen werden kann.
Wer keinen Ehevertrag aufgesetzt hat, der wird sich schon vor dem Scheidungsprozess mit dem Thema Zugewinnausgleich / Vermögensaufteilung und dessen Regelung befassen müssen. Hierfür können wir Ihnen unsere Hilfe anbieten. Denn natürlich der Zugewinnausgleich und die Vermögensaufteilung aus der Ehezeit ein Thema, bei dem es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten und großem Konfliktpotential kommt.
Wir beraten Sie gerne!
Online oder direkt bei uns in der Kanzlei in Bernau bei Berlin.
Was passiert mit dem Vermögen?
Hier einen Überblick zu erhalten, ist nicht ganz einfach.
Ist die Ehe gescheitert, muss das gemeinsame Vermögen sowie der Haushalt aufgeteilt werden. Wurde kein Ehevertrag geschlossen, dann leben sie als Paar im gesetzlichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft. Dieser Zugewinn ist auf Antrag einer der Beteiligten auszugleichen.
Was heißt das nun genau? In erster Linie heißt das, dass der Ehepartner, der weniger Vermögen erwirtschaftet hat, eine Ausgleichszahlung, den sogenannten Zugewinn erhalten kann. Um diese Ausgleichszahlungen bestimmen zu können, muss ermittelt werden, wie sich die finanzielle Lage während der Ehezeit (Anfangsvermögen, Trennungsvermögen und Endvermögen) entwickelt hat.
Aus diesem Grunde haben die Ehepartner einen gegenseitigen Anspruch auf die Vermögensoffenlegung durch Auskunftserteilung und Belegung zu den jeweiligen Stichtagen. Für Sie als Ehepartner bedeutet das also, dass Sie damit rechnen müssen, Ihr Vermögen offenzulegen. Was wiederum bedeutet, Vermögensverfügungen genau zu überdenken und auch den Trennungszeitpunkt bzw. Zeitpunkt der Stellung des Ehescheidungsantrages genau zu überdenken.
Oftmals werden Vermögensgegenstände während einer Scheidung geteilt oder eben durch Ersatzzahlungen ausgelöst. Diese Aufgaben führen regelmäßig zu Streitigkeiten. Deswegen empfehlen wir Ihnen, ohne einen Anwalt diese Wege nicht allein zu gehen.
Dabei können wir Ihnen helfen
Wir können Ihnen auch helfen, wenn es um die Auskunfts- und Belegvorlageansprüche geht.
Sollten Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich an uns und überlassen Sie uns die Verhandlungen. Natürlich handeln wir immer im Interesse unserer Mandanten und versuchen somit die drohenden Nachteile abzuwenden. Bei einem Beratungsgespräch können Sie die wichtigsten Informationen erfragen und sofort mit dem Thema Scheidung beginnen. Wir helfen Ihnen alle wichtigen Aufgaben schnell und einfach zu bestehen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Bernau bei Berlin und lassen Sie uns ihre Probleme gemeinsam erörtern.